Bußgeld – Hauptuntersuchung abgelaufen
Bußgeld, Punkte und Fahrverbot wegen Fristüberschreitung zur Hauptuntersuchung. Beachten Sie bitte, dass die AU seit 1. Januar 2010 in der Hauptuntersuchung integriert wurde.
Für PKW und Krafträder gilt:
Verstoß |
Punkte |
Bußgeld EURO |
Fahrverbot |
Weil Sie als Halter das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung nicht vorgeführt haben und dabei die Frist des Vorführtermins nicht einhielten. | |||
von 2 bis zu 4 Monaten |
0 Punkte |
15,00 € |
nein |
von 4 bis 8 Monaten |
0 Punkte |
25,00 € |
nein |
mehr als 8 Monaten |
1 Punkt |
60,00 € |
nein |
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