Der Gesetzgeber hat hier klare Regeln aufgestellt. Ist die Nachkontrollfrist abgelaufen, kann keine Nachkontrolle zum ursprünglichen Bericht ausgestellt werden. Das Fahrzeug muss erneut einer Hauptuntersuchung (i.d.R. ohne Teiluntersuchung Abgas) unterzogen werden – fragen Sie hierzu Ihren Prüfingenieur vor Ort.
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