Schadengutachten

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall oder sonstigen Schäden an Ihrem Fahrzeug, verursacht durch fremde Personen/Sachen, sollten Sie Folgendes beachten:

Auch wenn die Versicherung Ihres Unfallgegners bereits einen eigenen Gutachter ohne Ihr Einverständnis mit Ihrem Fall beauftragt hat, ist ein neutrales, von Ihnen in Auftrag gegebenes Sachverständigengutachten in der Regel trotzdem zu erstatten. Sie haben grundsätzlich als Geschädigte/r die freie Wahl eines Sachverständigen Ihres Vertrauens. Dieser dokumentiert die entstandenen Schäden (Beweissicherung) und ermittelt die Höhe des Ihnen entstandenen Schadens.

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Nur ein qualifizierter Kfz-Sachverständiger mit entsprechender technischer Ausstattung (Hebebühne, Bremsenprüfstand, Scheinwerferprüfgerät, Abgastester, Rahmen-/Fahrwerkmessanlage, Motorrad-Rahmenlehre, Lackschichtdickenmessgerät etc.) kann den Schadenumfang richtig erkennen und Sie so vor unliebsamen Überraschungen bewahren.

Sturm-, Hagel-, Brand-, Vandalismus-, oder Diebstahlschäden sind in der Regel über einen „Kaskovertrag“ abgesichert. Hier hat zunächst die Versicherung das „Weisungsrecht“. Fragen Sie im Kasko-Schadenfall vor der Beauftragung eines Sachverständigen Ihre Versicherung. Liegt der Auftrag Ihrer Versicherung vor, besichtigen wir Ihr Fahrzeug gerne vor Ort oder an einer unserer Kfz-Prüfstellen.

Unsere Gutachten

In unseren Gutachten erfahren Sie folgende wichtigen Fakten:

  • Schadenhöhe / Reparaturkosten
  • Reparaturdauer / Nutzungsausfall (nur im Haftpflichtfall)
  • Wertminderung (nur im Haftpflichtfall)
  • Wiederbeschaffungswert
  • Restwert
  • Unser Gutachten dient Ihnen als wichtigste Grundlage, um Ihre Ansprüche bei der Versicherung des Unfallgegners (Haftpflichtfall) geltend machen zu können.

Bitte beachten Sie:

Als Geschädigte oder Geschädigter eines Verkehrsunfalls sind Sie grundsätzlich berechtigt, ein eigenes Sachverständigengutachten bei einem Sachverständigen Ihrer Wahl einzuholen, solange dies erforderlich ist und solange Sie dadurch nicht gegen die Ihnen obliegende Schadensminderungspflicht verstoßen.
Ein solcher Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht kann bei Einholung eines eigenen Sachverständigengutachtens vorliegen, wenn lediglich ein sogenannter Bagatellschaden vorliegt.

Die Grenze für die Annahme eines Bagatellschadens wird von der Rechtsprechung im Einzelfall bestimmt. Hierbei werden derzeit je nach Gericht jedoch uneinheitliche Werte zugrunde gelegt. Die Bagatellschadengrenze kann hierbei, abhängig von der konkreten Unfallsituation und vom konkreten Einzelfall, grundsätzlich von ca. 500 € bis ca. 1.000 € reichen.

Wird bei einem offensichtlich geringfügigen Schaden ein Sachverständigengutachten eingeholt, kann dies zur Folge haben, dass die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Kosten für die Gutachtenerstellung nicht oder lediglich teilweise tragen muss.

Bei einem, insbesondere für einen Laien, unklaren Schadensumfang, ist der Unfallgeschädigte aber grundsätzlich berechtigt, ein eigenes Sachverständigengutachten einzuholen. Auch hier ist die konkrete Unfallsituation bzw. der konkrete Einzelfall maßgebend.

Sollte bei dem Unfall lediglich ein Bagatellschaden entstanden sein, empfiehlt es sich, statt eines Gutachtens den Kostenvoranschlag einer Kfz-Fachwerkstatt einzuholen. Die Kosten für einen solchen Kostenvoranschlag sind grundsätzlich genauso wie die Kosten eines Gutachters von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zu ersetzen.

Bei Zweifeln, welche Maßnahmen durchgeführt werden sollten und welche Kosten von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu erstatten sind, bietet es sich an, rechtzeitig anwaltlichen Rat einzuholen.

Voranmeldung
Rufen Sie einfach an der für Sie nächstgelegenen Prüfstelle an und vereinbaren Sie einen zeitnahen Termin mit einem unserer Kfz-Sachverständigen. Gerne können Sie direkt einen unserer Gutachter über die kostenlose Hotline unter 0800-089 1111 anrufen. Alternativ nutzen Sie das untenstehende Formular für eine Kontaktaufnahme.

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    Nutzen Sie die Kompetenz, das Wissen und die Erfahrung der größten Kooperation aus freien Kfz-Sachverständigen im Großraum München zu Ihrem Vorteil, damit Sie zu Ihrem guten Recht kommen.