Preise
Alle hoheitlichen Dienstleistungen gemäß StVZO erfolgen im Namen und auf Rechnung der KÜS.
Dies ist nur ein kleiner Auszug aus unserem Angebot.
Alle angegebenen Preise verstehen sich in EUR inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Gültig ab 1. Februar 2025
Hauptuntersuchung
HU nach § 29 StVZO
– ohne Teiluntersuchung Abgas! –
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Pkw, Kombi, Klein-Lkw bis 3,5 t zGM 101,–
an allen Prüfstellen möglich
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Kfz von 3,5 bis 7,5 t zGM 110,–
nur an ausgewählten Prüfstellen möglich – bitte rufen Sie uns an
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Motorrad/Roller/Leichtkraftrad 63,–
ggf. zzgl. Abgasuntersuchung (AUK) für 24,–
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Anhänger ungebremst 43,–
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Anhänger gebremst 63,–
auch Wohnanhänger etc.
Untersuchungen von Kfz ab 7,5 t zGM sind nur an unserer Prüfstelle München Nord durchführbar.
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Lkw über 7,5 bis 12,0 t zGM 135,–
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Lkw über 12,0 bis 18,0 t zGM 143,–
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Lkw über 18,0 bis 32,0 t zGM 155,–
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Lkw über 32,0 t zGM 176,–
Teiluntersuchung Abgas
seit dem 1. 1. 2010 Bestandteil der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO
Zusätzlich zu den o.g. HU-Gebühren wird die Gebühr für die Teiluntersuchung Abgas erhoben.
Diese liegt zwischen € 50,00 und € 55,00.
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Krafträder (AUK) ab 26,–
Motorräder, Roller, Leichtkrafträder
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Pkw, Kombi, Klein-Lkw ab 57,–
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Lkw auf Anfrage
(nur durchführbar an der Prüfstelle München Nord)
Hinweis zum «Überziehen»
Wird die Hauptuntersuchung mehr als 2 Monate nach Fälligkeit durchgeführt, erhöht sich das HU-Entgelt um 20 Prozent.
Änderungsabnahmen
Eintragungen gemäß § 19 (3) StVZO
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z. B. Anhängekupplung ab 53,–
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z. B. Rad-/Reifenkombination ab 70,–
Gasprüfung G607
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Wohnmobile, Wohnwagen etc. 65,–