Weitere Dienst­leistungen

Unsere Leistungen als Kfz-Sach­verständige:
Kfz-Gutachten und Fahrzeug­bewertungen

Schaden­gutachten

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall oder Beschädigungen durch Dritte

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall oder sonstigen Schäden an Ihrem Fahrzeug, verursacht durch fremde Personen/Sachen, sollten Sie Folgendes beachten:

Auch wenn die Versicherung Ihres Unfallgegners bereits einen eigenen Gutachter ohne Ihr Einverständnis mit Ihrem Fall beauftragt hat, ist ein neutrales, von Ihnen in Auftrag gegebenes Sachverständigengutachten in der Regel trotzdem zu erstatten. Sie haben grundsätzlich als Geschädigte/r die freie Wahl eines Sachverständigen Ihres Vertrauens. Dieser dokumentiert die entstandenen Schäden (Beweissicherung) und ermittelt die Höhe des Ihnen entstandenen Schadens.

Fahrzeug­bewertungen

Leasinggutachten, Sondergutachten, Beweissicherungen

Leasing-Rücknahmegutachten, Gebrauchtwagengutachten, aber auch Sonder- oder Beweissicherungsgutachten über Vorschäden, Altschäden, Reparaturen, Motorschäden, Getriebeschäden etc. können Ihnen die für uns tätigen qualifizierten Kfz-Sachverständigen anbieten.

Auf Wunsch auch gerne von unseren von der IHK München und Oberbayern öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen:

Dipl.-Ing. (FH) Friedrich Schustetter (Kontakt über KÜS Dachau) und Dipl.-Ing. (FH) Alexander Reinartz (Kontakt über KÜS-München-Nord)

Motorrad-Rahmen­vermessung

Nach einem Unfall, beim Gebraucht­fahrzeug­kauf, bei Fahrwerk- oder Handlings­problemen

Wir arbeiten mit dem Scheibner mega-m.a.x.-System. Es bietet die optimale Lösung für schnelle und gleichzeitig präzise Ergebnisse ohne Demontagearbeiten am Fahrzeug.

Die Messung erfolgt vollelektronisch mittels Infrarot-Laser-Messsystem. Bei den meisten Fahrzeugen muss einzig die Sitzbank entfernt werden. Weitere Infos finden Sie hier.

Weitere Dienst­leistungen als Sach­ver­ständige

Flüssig­gas (Propan, Butan) wird häufig in mobilen Ein­richtungen wie z. B. Verkaufs­wagen und –ständen, Büro- und Konferenz­fahrzeugen, Fahrer­kabinen von Lkw, Street-Food-Trucks usw. eingesetzt. Bei Wohn­mobil und Caravan werden nicht nur die Küchen­einrichtung, sondern auch deren Heizung, Warm­wasser­boiler und zunehmend Verbrennungs­toiletten betrieben.

Die einfache und schnelle Hand­habung dieser Gas­anlagen lässt oft die Gefahr vergessen, die von unter Druck gespeicherten brenn­baren Gasen ausgehen kann.

Flüssiggas­anlagen sind daher regelmäßig zu prüfen. Je nach Beschaffen­heit, Typ und Fassungs­vermögen gelten ver­schiedene Prüf­fristen.

Sicher­heit durch Sach­verstand – Für den Betrieb gelten folgende Hinweise

Die Flüssiggas­anlage sollte vor der ersten Inbetrieb­nahme, nach jedem Austausch eines Gerätes sowie alle 24 Monate durch einen Fachmann gemäß der „Tech­nischen Regel Arbeits­blatt DVGW G 607 (A) „Flüssiggas­anlagen mit einem Höchst­verbrauch von 1,5 kg/h in Freizeitfahrzeugen, Mobilheimen und zu Wohn­zwecken in anderen Fahrzeugen“ überprüft werden. Bei der Erstprüfung bekommt man ein Prüfbuch, das im Fahrzeug mitzuführen ist. Jede weitere Prüfung wird dort dokumentiert.

Achtung: Ab 19. Juni 2025 fordert der § 60 StVZO eine ver­pflichtende Prüfung gemäß G607 für alle Zulassungs- und kennzeichen­pflichtigen Fahr­zeuge mit einer ent­sprechenden Gasanlage. Die Prüfung G607 ist dann eine eigen­ständige Anforderung als Nachweis.

Unsere ent­sprechend quali­fizierten und berech­tigten Sach­verständigen bieten diese Unter­suchung an und erteilen den erforder­lichen Nachweis. Viele Campingplätze dürfen nur mit Wohn­mobilen und Caravans mit diesem Nachweis aufgesucht werden.

Die Betriebs­sicher­heits­verordnung (BetrSichV) legt fest, dass Arbeits­stätten und die zugehörigen Arbeits­mittel regelmäßig wieder­kehrend und bereits bei Erst­inbetrieb­nahme geprüft werden müssen. Ihre Hebebühnen, Rolltore, Leitern und die weiteren Arbeits­mittel müssen Qualitäts­standards erfüllen und in einem einwand­freien Zustand sein.

Ziel hierbei ist sowohl der Schutz der Mit­arbeiter als auch die Ver­meidung von bspw. Maschinen­stand­zeiten. In beiden Fällen ist Produk­tivitäts­verlust die Folge. Regelmäßige Prüfungen garantieren ihren Mitarbeitern eine sichere Arbeits­umgebung und helfen wirtschaft­liche Verluste zu vermeiden.

Unfälle durch unge­prüfte Arbeits­mittel gefährden die Gesund­heit Ihrer Mit­arbeiter und stören die regulären Arbeits­abläufe im Betrieb. Vermeiden Sie Zwischen­fälle: Mit wieder­kehrenden UVV-Prüfungen nehmen Sie die Unfall­verhütungs­vorschriften ernst und schützen Mitarbeiter und Betrieb!

DAT Schätzurkunden – DAT Gebrauchtwagen-Prüfgutachten (an den Prüfstellen und DAT-Schätzungsstellen München-Nord und Ottobrunn)

 Beweissicherung und Gutachten

Forensische Gutachten

Ausführlicher Zustandsbericht im Rahmen einer zerlegungsfreien Sicht- und Funktionsprüfung – gut beim Gebrauchtwagenkauf für den Käufer oder beim Verkauf für den Kfz-Handel (der ausführliche Zustandsbericht ersetzt jedoch kein Gutachten eines Kfz-Sachverständigen).
Diesen Service bieten Ihnen folgende Prüfstellen nach Terminvereinbarung an:
KÜS München Nord
KÜS München Ost
KÜS Dachau
KÜS Gauting
KÜS Moosburg

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