Weitere Dienstleistungen
Unsere Leistungen als Kfz-Sachverständige:
Kfz-Gutachten und Fahrzeugbewertungen
Schadengutachten
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall oder Beschädigungen durch Dritte
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall oder sonstigen Schäden an Ihrem Fahrzeug, verursacht durch fremde Personen/Sachen, sollten Sie Folgendes beachten:
Auch wenn die Versicherung Ihres Unfallgegners bereits einen eigenen Gutachter ohne Ihr Einverständnis mit Ihrem Fall beauftragt hat, ist ein neutrales, von Ihnen in Auftrag gegebenes Sachverständigengutachten in der Regel trotzdem zu erstatten. Sie haben grundsätzlich als Geschädigte/r die freie Wahl eines Sachverständigen Ihres Vertrauens. Dieser dokumentiert die entstandenen Schäden (Beweissicherung) und ermittelt die Höhe des Ihnen entstandenen Schadens.
Fahrzeugbewertungen
Leasing-Rücknahmegutachten, Gebrauchtwagengutachten, aber auch Sonder- oder Beweissicherungsgutachten über Vorschäden, Altschäden, Reparaturen, Motorschäden, Getriebeschäden etc. können Ihnen die für uns tätigen qualifizierten Kfz-Sachverständigen anbieten.
Auf Wunsch auch gerne von unseren von der IHK München und Oberbayern öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen:
Dipl.-Ing. (FH) Friedrich Schustetter (Kontakt über KÜS Dachau) und Dipl.-Ing. (FH) Alexander Reinartz (Kontakt über KÜS-München-Nord)
Motorrad-Rahmenvermessung
Wir arbeiten mit dem Scheibner mega-m.a.x.-System. Es bietet die optimale Lösung für schnelle und gleichzeitig präzise Ergebnisse ohne Demontagearbeiten am Fahrzeug.
Die Messung erfolgt vollelektronisch mittels Infrarot-Laser-Messsystem. Bei den meisten Fahrzeugen muss einzig die Sitzbank entfernt werden. Weitere Infos finden Sie hier.
Weitere Dienstleistungen als Sachverständige
Flüssiggas (Propan, Butan) wird häufig in mobilen Einrichtungen wie z. B. Verkaufswagen und –ständen, Büro- und Konferenzfahrzeugen, Fahrerkabinen von Lkw, Street-Food-Trucks usw. eingesetzt. Bei Wohnmobil und Caravan werden nicht nur die Kücheneinrichtung, sondern auch deren Heizung, Warmwasserboiler und zunehmend Verbrennungstoiletten betrieben.
Die einfache und schnelle Handhabung dieser Gasanlagen lässt oft die Gefahr vergessen, die von unter Druck gespeicherten brennbaren Gasen ausgehen kann.
Flüssiggasanlagen sind daher regelmäßig zu prüfen. Je nach Beschaffenheit, Typ und Fassungsvermögen gelten verschiedene Prüffristen.
Sicherheit durch Sachverstand – Für den Betrieb gelten folgende Hinweise
Die Flüssiggasanlage sollte vor der ersten Inbetriebnahme, nach jedem Austausch eines Gerätes sowie alle 24 Monate durch einen Fachmann gemäß der „Technischen Regel Arbeitsblatt DVGW G 607 (A) „Flüssiggasanlagen mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h in Freizeitfahrzeugen, Mobilheimen und zu Wohnzwecken in anderen Fahrzeugen“ überprüft werden. Bei der Erstprüfung bekommt man ein Prüfbuch, das im Fahrzeug mitzuführen ist. Jede weitere Prüfung wird dort dokumentiert.
Achtung: Ab 19. Juni 2025 fordert der § 60 StVZO eine verpflichtende Prüfung gemäß G607 für alle Zulassungs- und kennzeichenpflichtigen Fahrzeuge mit einer entsprechenden Gasanlage. Die Prüfung G607 ist dann eine eigenständige Anforderung als Nachweis.
Unsere entsprechend qualifizierten und berechtigten Sachverständigen bieten diese Untersuchung an und erteilen den erforderlichen Nachweis. Viele Campingplätze dürfen nur mit Wohnmobilen und Caravans mit diesem Nachweis aufgesucht werden.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) legt fest, dass Arbeitsstätten und die zugehörigen Arbeitsmittel regelmäßig wiederkehrend und bereits bei Erstinbetriebnahme geprüft werden müssen. Ihre Hebebühnen, Rolltore, Leitern und die weiteren Arbeitsmittel müssen Qualitätsstandards erfüllen und in einem einwandfreien Zustand sein.
Ziel hierbei ist sowohl der Schutz der Mitarbeiter als auch die Vermeidung von bspw. Maschinenstandzeiten. In beiden Fällen ist Produktivitätsverlust die Folge. Regelmäßige Prüfungen garantieren ihren Mitarbeitern eine sichere Arbeitsumgebung und helfen wirtschaftliche Verluste zu vermeiden.
Unfälle durch ungeprüfte Arbeitsmittel gefährden die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter und stören die regulären Arbeitsabläufe im Betrieb. Vermeiden Sie Zwischenfälle: Mit wiederkehrenden UVV-Prüfungen nehmen Sie die Unfallverhütungsvorschriften ernst und schützen Mitarbeiter und Betrieb!
DAT Schätzurkunden – DAT Gebrauchtwagen-Prüfgutachten (an den Prüfstellen und DAT-Schätzungsstellen München-Nord und Ottobrunn)
Beweissicherung und Gutachten
Forensische Gutachten
Ausführlicher Zustandsbericht im Rahmen einer zerlegungsfreien Sicht- und Funktionsprüfung – gut beim Gebrauchtwagenkauf für den Käufer oder beim Verkauf für den Kfz-Handel (der ausführliche Zustandsbericht ersetzt jedoch kein Gutachten eines Kfz-Sachverständigen).
Diesen Service bieten Ihnen folgende Prüfstellen nach Terminvereinbarung an:
– KÜS München Nord
– KÜS München Ost
– KÜS Dachau
– KÜS Gauting
– KÜS Moosburg